Altbaurisiken: Asbest, Heizung, Energieklasse
Risiken im Bestand · Stand: 2026-08-10
Bestand der 1950er–70er: zweiadrige Elektrik (Erneuerung 5–15 T€ — niemals in Eigenleistung), Steigleitungen am Lebensende (der Klassiker unter den Sonderumlagen), Floor-Flex-Platten können Asbest enthalten — unbeschädigt harmlos, niemals schleifen oder bohren; neuen Boden schwimmend darüber verlegen.
Heizung: das GModG vom Juli 2026 hat die 65-%-Regel und die Austauschpflichten aufgehoben — eine sterbende Gasetagenheizung darf wieder gleichwertig ersetzt werden. Der CO₂-Preis bleibt das langfristige Kostenrisiko.
Energieklasse: G/H rechtfertigt −6 bis −9 % auf den Preis, und Banken bepreisen das Energierisiko inzwischen (ca. 0,15 Prozentpunkte Aufschlag). Als Verhandlungshebel nutzen, nicht als Abbruchgrund (außer die WEG kann Verbesserungen nicht finanzieren).
Grenze der Eigenleistung: Streichen, Böden, Kosmetik gehören Ihnen. Elektrik, Gas, Wasser, Statik und alles im Gemeinschaftseigentum gehören in Fachhand beziehungsweise vor die Eigentümerversammlung.
Belegte Primärquellen:
- §Bonn kommunale Wärmeplanung (adopted 2025-07-03)(Stadt Bonn, 2025-07)
- §GModG 2026 — Heizungsgesetz repeal/reform(Bundesregierung, 2026-07)
- §Maintenance reserve benchmarks (II. BV 2026)(Haufe, 2025-11)
- §Energy class price impact (±20%…−9%)(immowelt, 2026-03)