Bestand der 1950er–70er: zweiadrige Elektrik (Erneuerung 5–15 T€ — niemals in Eigenleistung), Steigleitungen am Lebensende (der Klassiker unter den Sonderumlagen), Floor-Flex-Platten können Asbest enthalten — unbeschädigt harmlos, niemals schleifen oder bohren; neuen Boden schwimmend darüber verlegen.
Heizung: das GModG vom Juli 2026 hat die 65-%-Regel und die Austauschpflichten aufgehoben — eine sterbende Gasetagenheizung darf wieder gleichwertig ersetzt werden. Der CO₂-Preis bleibt das langfristige Kostenrisiko.
Energieklasse: G/H rechtfertigt −6 bis −9 % auf den Preis, und Banken bepreisen das Energierisiko inzwischen (ca. 0,15 Prozentpunkte Aufschlag). Als Verhandlungshebel nutzen, nicht als Abbruchgrund (außer die WEG kann Verbesserungen nicht finanzieren).
Grenze der Eigenleistung: Streichen, Böden, Kosmetik gehören Ihnen. Elektrik, Gas, Wasser, Statik und alles im Gemeinschaftseigentum gehören in Fachhand beziehungsweise vor die Eigentümerversammlung.