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WEG-Prüfung: was zu fordern ist und was einen Deal tötet

Risiken im Bestand · Stand: 2026-08-10

PROTOMINDS
Bonn & Köln
Welche Unterlagen vor jedem Angebot vorliegen müssen, welche Befunde einen Abbruch rechtfertigen und welche Kennzahlen gesund sind.

Vor jedem Angebot einfordern: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Protokolle aus 3 Jahren, 3 Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplan, Nachweis der Rücklage, Energieausweis, Grundbuchauszug, Hausgeldaufteilung.

Abbrechen bei: Erbbaurecht; nahezu leerer Rücklage in einem über 50 Jahre alten Gebäude mit aufgeschobenen Entscheidungen zu Dach, Fassade oder Steigleitungen; Rechtsstreit in der WEG; Öl- oder Nachtspeicherheizung; einem Verkäufer, der Unterlagen verweigert.

Richtwerte: gesunde Rücklage ≈ 15–30 €/qm angespart für älteren Bestand; Hausgeld 3–4,5 €/qm/Monat, davon bleiben 20–30 % bei Ihnen (nicht umlagefähig). Realistisch 1.400–2.000 €/Jahr Eigentümerkosten für 55 qm einplanen, bevor über Rendite geträumt wird.

Belegte Primärquellen:

  • §Bonn kommunale Wärmeplanung (adopted 2025-07-03)(Stadt Bonn, 2025-07)
  • §GModG 2026 — Heizungsgesetz repeal/reform(Bundesregierung, 2026-07)
  • §Maintenance reserve benchmarks (II. BV 2026)(Haufe, 2025-11)
  • §Energy class price impact (±20%…−9%)(immowelt, 2026-03)

Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument dient der strukturierten Vorbereitung und ersetzt keine anwaltliche oder notarielle Beratung. Claimstake ist ein unabhängiges Analysewerkzeug.

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