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CLAIMSTAKE · CHECKLISTE EINSEITER

Grundbuch nach dem Kauf: Vormerkung, Fälligkeit & Eigentumsumschreibung

Mietrecht und WEG · Stand: 2026-08-10

PROTOMINDS
Bonn & Köln
Die vier Stationen bis zum Eigentum: Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB), Kaufpreisfälligkeitsmitteilung, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Eigentumsumschreibung.

Mit der Unterschrift beim Notar sind Sie noch nicht Eigentümer der Immobilie. Nach deutschem Sachenrecht vollzieht sich der Eigentumsübergang erst mit der Eigentumsumschreibung in Abteilung I des Grundbuchs.

Die vier Stationen bis zum Grundbucheintrag

  1. Die Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB): Unmittelbar nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Vormerkung in Abteilung II des Grundbuchs. Sie sichert Ihren schuldrechtlichen Anspruch insolvenzfest ab. Sollte der Verkäufer nach der Beurkundung Insolvenz anmelden oder versuchen, die Wohnung an einen Dritten zu verkaufen, bleibt Ihr Anspruch dinglich geschützt.

  2. Die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung: Der Notar überwacht neutral alle behördlichen und rechtlichen Bedingungen:

  • Vormerkung eingetragen,
  • Löschungsbewilligungen der Verkäuferbank vorliegend,
  • Negativzeugnis der Gemeinde über Vorkaufsrechte erteilt,
  • Verwalterzustimmung der WEG erteilt. Erst wenn alle Voraussetzungen lückenlos erfüllt sind, versendet der Notar die offizielle Fälligkeitsmitteilung. Erst ab diesem Tag müssen Sie den Kaufpreis zahlen (meist binnen 14 Tagen).
  1. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB): Das Finanzamt stellt die UB erst aus, wenn die Grunderwerbsteuer (in NRW 6,5 %) vollständig bezahlt wurde. Ohne diese Bescheinigung darf das Grundbuchamt Sie gesetzlich nicht als Eigentümer eintragen.

  2. Die Eigentumsumschreibung (Auflassung): Sobald der Verkäufer den Eingang des Kaufpreises schriftlich bestätigt hat und die UB vorliegt, veranlasst der Notar die Umschreibung in Abteilung I. Mit diesem Eintrag sind Sie vollwertiger rechtlicher Eigentümer.

Belegte Primärquellen:

  • §BGB §883 – Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung(Bundesministerium der Justiz / juris, 2026-08)

Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument dient der strukturierten Vorbereitung und ersetzt keine anwaltliche oder notarielle Beratung. Claimstake ist ein unabhängiges Analysewerkzeug.

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