Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): der Vertrag geht unverändert über — Miethöhe, Kaution, sämtliche Bedingungen. Wirtschaftlich steht Ihnen die Miete ab Besitzübergang zu (Zahlungstag), also vor der Eintragung im Grundbuch.
Mieterhöhung: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, gekappt bei 15 % in drei Jahren (alle unsere Kommunen fallen unter die Mieterschutzverordnung NRW). Modernisierungsumlage: 8 %/Jahr der Kosten, gedeckelt bei 3 €/qm.
Vor dem Angebot prüfen: tatsächliche Miete gegen Marktmiete (deutlich unter Markt = gedeckeltes Potenzial — das gehört in den Preis), vollständige Betriebskostenklauseln, dokumentierte Kautionsübergabe, Zahlungshistorie über 12 Monate.