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Steuern•2 Min. Lesezeit•Stand: 2026-08-10

Sofort abziehen oder verteilen: § 82b EStDV

§ 82b EStDV erlaubt, größeren Erhaltungsaufwand auf zwei bis fünf Jahre zu verteilen; das lohnt nur bei schwankendem Grenzsteuersatz.

§ 82b EStDV erlaubt es, größeren Erhaltungsaufwand bei einem privat gehaltenen, überwiegend Wohnzwecken dienenden Gebäude gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre zu verteilen, statt ihn nach der Grundregel des § 11 Abs. 2 EStG im Zahlungsjahr abzuziehen. Die Zahl der Jahre wählen Sie; eine gesetzliche Euro-Definition von „größer“ gibt es nicht.

Wann Verteilen tatsächlich gewinnt

  1. Der Abzug verpuffte sonst. Eine Dachrechnung über 25.000 € in einem Jahr mit wenig anderen Einkünften drückt das zu versteuernde Einkommen bis an den Grundfreibetrag (2026 bei Zusammenveranlagung 24.696 €). Alles darunter spart nichts. Verteilt landet jeder Euro gegen versteuertes Einkommen.
  2. Progression. Ist einer von Ihnen dieses Jahr in Elternzeit und nächstes Jahr wieder voll berufstätig, ist derselbe Euro heute vielleicht 25 % wert und später 42–46 % (mit Soli und 9 % NRW-Kirchensteuer).
  3. Glättung über Jahre oder mehrere Objekte, damit Sie nie aus dem flachen 42-%-Bereich in die Progressionszone rutschen.

Wann der Sofortabzug gewinnt

Fast immer bei einem durchgehend beschäftigten Paar, das ohnehin bei 42 % Grenzsteuersatz liegt. Dort ist der Satz flach, Warten gewinnt also nichts und kostet Sie den Zeitwert des Geldes. Nehmen Sie ihn sofort.

Mechanik und Fallstricke

  • Die Wahl gilt je Maßnahme; verschiedene Maßnahmen dürfen verschiedene Zeiträume nutzen.
  • Miteigentümer eines Gebäudes müssen denselben Zeitraum wählen (§ 82b Abs. 3 EStDV).
  • Verkaufen Sie während des Verteilungszeitraums, wird der noch nicht abgezogene Rest im Veräußerungsjahr abgezogen (§ 82b Abs. 2) — verloren geht nichts, aber der Plan bricht zusammen.
  • § 82b rettet Sie nicht vor der 15-%-Regel: Greift § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, wird aktiviert und nicht verteilt.
  • Davon unabhängig erlaubt die Vereinfachung von 4.000 € netto je Maßnahme (R 21.1 Abs. 2 EStR), Grenzfälle auf Antrag als Erhaltungsaufwand zu behandeln — nützlich, wenn eine Arbeit nahe an der Herstellungskostengrenze liegt.

Keine Steuerberatung — bestätigen Sie die Wahl mit einem Steuerberater; sie wird in der Erklärung ausgeübt.

Belegte Quellen & Datenbasis

2 Nachweise

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