Die lineare AfA unterstellt 50 Jahre Gebäudelebensdauer (2 %/Jahr, Bestand 1925–2022). § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt die Abschreibung über die tatsächliche Restnutzungsdauer, wenn man sie belegt — bei einem Gebäude von 1970 plausibel 30–35 Jahre → 2,9–3,3 %/Jahr.
Das Finanzamt hat solche Gutachten bekämpft, bis das BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2025 seine restriktiven Regeln von 2023 aufgehoben hat; maßgeblich ist wieder die steuerzahlerfreundliche BFH-Rechtsprechung. Kosten: 950–1.800 € online. Im Basisszenario bringt das ca. 1.100 € zusätzliche AfA pro Jahr ≈ +460 €/Jahr liquide bei 42 % — dauerhaft.