- AfA — Absetzung für Abnutzung, die jährlich abziehbare Gebäudeabschreibung. Standard 2 %; ein RND-Gutachten kann sie erhöhen.
- Anlage V — der Teil der Steuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
- Besitzübergang — der wirtschaftliche Übergang (Miete und Kosten werden Ihre) bei Zahlung, vor der Grundbucheintragung.
- Erbbaurecht — Erbpacht. Die Wohnung gehört Ihnen, der Boden ist gepachtet. Kaufen wir nicht.
- Grunderwerbsteuer — einmalige Steuer auf den Erwerb; in NRW 6,5 %.
- Hausgeld — monatliche Zahlung an die WEG. Ein Teil ist umlagefähig, 20–30 % nicht.
- Kappungsgrenze — Deckel für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis: hier +15 % in drei Jahren.
- Kaufpreisaufteilung — Aufteilung des Preises auf Grund und Gebäude; abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil.
- Mietpreisbremse — Deckel bei Wiedervermietung: ortsübliche Vergleichsmiete +10 %.
- Provisionsfrei — keine Käuferprovision (ca. 3,57 % gespart).
- Rücklage — Instandhaltungsrücklage der WEG. Niedrige Rücklage plus altes Gebäude = Risiko einer Sonderumlage.
- Sonderumlage — einmalige Umlage auf die Eigentümer, wenn die Rücklage die Maßnahme nicht deckt.
- Vergleichsmiete — ortsübliche Miete laut Mietspiegel, Maßstab für Erhöhungen und für die Bremse.
- Werbungskosten — abziehbare Kosten (Zinsen, AfA, Eigentümerkosten, Material …). Verluste mindern das zu versteuernde Gehalt.
- WEG — die Wohnungseigentümergemeinschaft; ihr Zustand ist so wichtig wie die Wohnung selbst.
Glossar•1 Min. Lesezeit•Stand: 2026-08-10
Glossar (DE↔EN)
Die deutschen Fachbegriffe von AfA bis WEG, jeweils in einem Satz erklärt.
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